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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Firmengründung Kanarische Inseln

 

 

ZEC – Zona Especial Canarias

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Aktuell 25.07.2023

Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen der Kanarischen Sonderzone (ZEC) bis Ende 2032 genehmigt. Dies geht aus einem Schreiben vom 8. Juni 2023 an die spanische Regierung hervor, berichtet das regionale Finanzministerium.

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Aktuell 13.02.2023

Am 13.2.23 wurde zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der ZEC (Spanisches Steuersparmodell: 4% Körperschaftssteuer statt 25%) eine Gesetzesänderung des Art.44 auf den Weg gebracht.
Bislang galt es als interessantes Geschäftsmodell, dass eine ZEC Firma Ware einkauft und verkauft, ohne dass die Ware auf die Kanarischen Inseln gelangt und den Gewinn abschöpft. Da jedoch keine Leistung auf den Kanarischen Inseln erfolgte, erkannten die Steuerbehörden den Steuerbonus nicht an.
Jetzt soll gelten, dass Geschäfte mit Steuerparadiesen zu einer Aberkennung der Steuervergünstigung führen, wenn aber das Reihengeschäft von der ZEC Firma auf den Kanarischen Inseln vertraglich abgeschlossen, organisiert, kontrolliert und schliesslich abgerechnet wird und für diese Tätigkeiten mindestens 50% der Kosten von der ZEC Firma auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura u.a.) geleistet werden, dann soll das Reihengeschäft auch ohne Warenverkehr über die Kanarischen Inseln mit 4% Körperschaftssteuersatz abgerechnet werden können.
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Aktuell 11.06.2022

ZEC Gründungen, die bereits stattfanden und noch in der Anfangsphase der ersten beiden Jahren sind, sollen nicht mehr 100.000 Euro bzw 50.000 Euro investieren müssen, sondern es reicht die Schaffung in den ersten 6 Monaten von 6 Arbeitsplätzen auf den grossen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa) bzw 4 Arbeitsplätzen auf den kleinen Inseln (Fuerteventura, u.a.)

Nachteilig ist, dass die Belegschaft mindestens 5 Jahre lang beschäftigt werden muss.Es sollen die Bereiche der Informatik, Audiovisual, Videospiele und Wissenschaft zur Investition auf den kanarischen Inseln motiviert werden.

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Aktuell 02.01.2022

Vom kanarischen Parlament wurde Ende 2021 die ZEC Verlängerung bis zum Jahre 2027 verabschiedet. Die Bestätigung der Europäischen Union ist abzuwarten, insbesondere, ob diese sogar bis zum Jahre 2029 die Steuervergünstigung von 4% in der Körperschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln aufrechterhält.

 

Warum eine ZEC Unternehmung gründen ?

Ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich, Unternehmensberater, Steuerberater, Medizinische Gutachter, Informatiker, können heutzutage mittels Internet ihre Mandantschaft auch aus der Ferne betreuen. Mit der ZEC Unternehmung können Sie diesen Aspekt, steuerlich und finanziell zu Ihrem Vorteil nutzen.

Auch das produzierende Gewerbe ist auf den Kanarischen Inseln zulässig.

Nicht zuletzt bleibt auch die Investition in den Sektor der alternative Energien auf den Kanarischen Inseln wirtschaftlich interessant.

Eine Produktionsstätte kann mittels einer Solarstromanlage oder auch Windkraft den eigenen Stromverbrauch erzeugen, ist damit vom Hauptstromnetz unabhängig und der Stromverbrauch ist nach 8 Jahren Amortisierungsdauer kostenlos.

Wechselrichterhersteller, Solarzellenhersteller und Windkraftanlagenhersteller haben damit auf den Kanarischen Inseln zumindest für den Support einen idealen Standort.

  • Abfallentsorgung
  • Alteinheime mit ärztlicher Versorgung
  • Leistungs- und Trainingszentren für Hochleistungssportler
  • Reiseveranstalter
  • Airline auf den Kanarischen Inseln – Transportsektor
  • Online Shop – ohne dass das Logistiklager auf den Kanaren sein muss
  • Unternehmensberatung
  • Call Center
  • Informatikdienstleistungen

 

Aufwand und Nutzen der ZEC?

Der Nutzen der ZEC liegt in der Niedrigbesteuerung von 4% in der spanischen Körperschaftssteuer gegenüber von 20% – Durchschnitt EU (Spanien Festland 25-28%).

Der niedrige Steuersatz darf auf maximal 30% des Umsatzes, der auf den Kanarischen Inseln erzielt wurde, angewendet werden. (Umsätze aus allen Aktivitäten werden zusammengerechnet).

 

Pflichten einer ZEC Gesellschaft

Im Gegenzug müssen 5 Arbeitsplätze auf den grossen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria) und auf den kleinen Inseln 3 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Investition in den ersten 2 Jahren nach Eintragung im Register ist in Aktivvermögen zu realisieren und zwar 100.000,00 EUR, resp. 50.000,00 EUR auf den kleinen Inseln.

 

Gibt es besondere Buchhaltungspflichten der ZEC?

Die ZEC Unternehmung hat besondere Buchhaltungspflichten, da die Steuervergünstigung nur für die Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln gewährt wird, aber nicht für Niederlassungen auf dem spanischen Festland, in Barcelona oder in Madrid.

Jeweils ist die Buchhaltung für Zweigstellen getrennt zu führen.

Desweiteren kann die RIC (Reserva de inversiones Canarias) nicht steuermindernd bei der ZEC angewendet werden.

 

Wie werden Immobilienverkäufe bei der ZEC steuerlich belastet?

Auch der Erlös aus dem Immobilienverkauf kann mit dem Niedrigsteuersatz von 4% IS besteuert werden.

TIPP:

Der Immobilienkauf mit der ZEC Unternehmung lohnt sich in jedem Fall, da die Grunderwerbssteuer von 6,5% gespart wird.

 

Gibt es bei der ZEC eine Umsatzgrenze?

Es gilt der Grundsatz, dass bei einer ZEC Unternehmung, die auf Gran Canaria oder Teneriffa Ihren Sitz und die Hauptaktivität hat, folgende Umsatzgrenze gilt: Schaffung von 5 Arbeitsplätzen: Dienstleistungsbereich: 1.800.000,00 EUR. Es gilt eine Erweiterung von 500.000 EUR pro zusätzlich eingestellten Arbeitnehmer, der die Mindestarbeitnehmerzahl überschreitet.

 

 

Servicepaket LEGALIUM ZEC

Nutzen Sie unser Servicepaket der kompletten ZEC Firmengründung bis hin zur dauerhaften Betreuung in der Buchhaltung, Bilanzierung, Körperschaftssteuererklärungen, Erstellung von Arbeitsverträgen und Beratung im spanischen Arbeitsrecht.

Ein 20 köpfiges Team betreut Sie als Unternehmen in deutscher Sprache auf Teneriffa und Gran Canaria.

Notwendige Schritte einer ZEC Firmengründung

 

Stufe 1. Bearbeitungszeit ca 6 Wochen

  • Erstellung Business Plan mit unser Unterstützung
  • Antragsstellung der ZEC Genehmigung (autorizacion previa)

Stufe 2. Bearbeitungszeit ca 4 Wochen

  • Firmengründung in Rechtsform einer GmbH (SL) oder Aktiengesellschaft (SA)

Stufe 3.

  • Anmeldung bei der spanischen (AEAT) und kanarischen Finanzbehörde (ATC) und der spanischen Sozialversicherung
  • Einholung der ZEC Genehmigung
  • Erstellung der Arbeitsverträge

Stufe 4.

 

  • laufende steuerliche und buchhalterische Betreuung
  • BWA Analysen im monatlichen Abstand in deutscher, spanischer und englischer Sprache
  • Betreuung in handelsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen

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Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

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